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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeines:
Die Fahrausbildung beinhaltet praktischen Unterricht, der nach modernen methodischen Grundsätzen durchgeführt wird. Die Fahrschule verpflichtet sich, den Fahrschülern eine einwandfreie und ordnungsgemäße Ausbildung gemäß den Anforderungen des Schweizerischen Straßenverkehrsgesetzes zu bieten. Ziel der Ausbildung ist es, die Fahrschüler in die Lage zu versetzen, ein Kraftfahrzeug selbständig und sicher zu führen.


Anmerkungen:
Das Führen eines Fahrzeugs erfordert sowohl koordinative als auch motorische Fähigkeiten. Darüber hinaus ist ein Verständnis für den Verkehrsfluss, dessen Entwicklung und das frühzeitige Erkennen von Gefahren (Verkehrssinn) notwendig. Die Anzahl der benötigten Fahrstunden hängt maßgeblich von der bereits vorhandenen Verkehrserfahrung sowie den privaten Übungsmöglichkeiten ab. Daher ist es nur in Ausnahmefällen realistisch, bereits nach wenigen Fahrstunden die Führerprüfung abzulegen.


Dauer, Preise und Terminabsprachen:

Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten und umfasst Begrüßung, Terminabsprachen, Fahrunterricht, ein Abschlussgespräch zur erteilten Lektion sowie das Einkassieren. Die Bezahlung erfolgt nach der Fahrlektion. Akzeptierte Zahlungsmittel sind Bargeld, Twint oder per Rechnung. Die aktuellen Preise sind auf der Homepage einsehbar und können jederzeit geändert werden. Terminabsprachen sind verbindlich und werden zu Beginn der Lektion getroffen.

 

Abonnements bieten Vergünstigungen und werden nur bei Vorauszahlung gewährt. Fahrstunden, die nicht im Voraus bezahlt wurden, gelten als Einzellektionen. Nicht eingelöste Fahrstunden werden dem Fahrschüler nach bestandener Führerprüfung zurückerstattet. Diese nicht eingelösten Fahrstunden werden auf das nächst kleinere Abonnement zurückgerechnet, und ein eventuell entstandener Übertrag wird dem Lernenden zurücküberwiesen. Die Gültigkeit eines Abonnements endet nach zwei Jahren.


Versäumnisse:
Fahrlehrer und Fahrschüler/-in sind dafür verantwortlich, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Wenn der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde verursacht oder den praktischen Unterricht unterbricht, wird die versäumte Ausbildungszeit nachgeholt. 
 
Verspätet sich der/die Fahrschüler/-in, geht die verlorene Ausbildungszeit zu seinen/ihren Lasten. Bei einer Verspätung von mehr als 10 Minuten muss der Fahrlehrer nicht länger warten, und die verpasste Lektion kann zu 100 % berechnet werden.
 
Wenn der/die Fahrschüler/-in eine vereinbarte Fahrstunde nicht wahrnehmen kann, muss die Fahrschule unverzüglich, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem Termin, informiert werden. Dies kann per SMS, WhatsApp oder Anruf erfolgen und wird von der Fahrschule bestätigt. Bei kurzfristigen Absagen weniger als 24 Stunden vor dem Termin wird die ausgefallene Lektion berechnet, außer in Krankheitsfällen, die durch ein gültiges Arztzeugnis nachgewiesen werden. Das Arztzeugnis muss innerhalb von 48 Stunden eigenständig bei der Fahrschule eingereicht werden, sonst muss die verpasste Lektion bezahlt werden.

Pflichten des Schülers:
Der/Die Fahrschüler/-in verpflichtet sich, den Lernfahrausweis stets mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen. Sollte ihm/ihr der Lernfahrausweis während der Ausbildungsdauer entzogen werden, ist die Fahrschule unverzüglich darüber zu informieren.

Ausschluss vom Unterricht:
Der/Die Fahrschüler/-in darf am Unterricht nicht teilnehmen, wenn er/sie unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht. Wenn Zweifel an der Fahrtüchtigkeit bestehen, wird der praktische Unterricht nicht durchgeführt. In diesem Fall ist der/die Fahrschüler/-in verpflichtet, die ausgefallene Lektion zu bezahlen.

Versicherung:
Der/Die Fahrschüler/-in ist verpflichtet, die Lernfahrzeuge sorgfältig zu behandeln. Für Schäden, die durch ihn/sie verursacht werden und nicht durch eine entsprechende Versicherung gedeckt sind, haftet der/die Fahrschüler/-in.
 
Während der Lern- und Prüfungsfahrten ist der/die Fahrschüler/-in im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht und gegebenenfalls einer Vollkaskoversicherung seitens der Fahrschule versichert. Es wird eine einmalige administrativen und Versicherungspauschale von 120.- erhoben, die nur für das zur Verfügung gestellte Fahrschulfahrzeug gilt. Bei Schäden am Fahrschulfahrzeug haftet grundsätzlich der/die Fahrzeuglenker/-in. Wenn sich der Fahrlehrer im Fahrzeug befindet, gilt er ebenfalls als Lenker. Der Selbstbehalt der Versicherung wird von der Fahrschule getragen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Fahren in nicht fahrtüchtigem Zustand, für die der/die Fahrschüler/-in voll verantwortlich ist. Für Personenschäden kommt die Unfallversicherung des Fahrschülers/der Fahrschülerin auf.
 
Der Fahrlehrer darf die Ausbildung erst abschließen, wenn er überzeugt ist, dass der/die Fahrschüler/-in die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Die Anmeldung zur praktischen Führerprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers/der Fahrschülerin und ist verbindlich für beide Parteien. Wenn der/die Fahrschüler/-in den Prüfungstermin aufgrund von Krankheit oder anderen Gründen nicht wahrnehmen kann, muss er/sie die Fahrschule umgehend informieren.
 
Vor der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung wird eine Probeprüfung durchgeführt. Fällt diese aus Sicht des Fahrlehrers negativ aus, wird mit der Anmeldung noch gewartet. Es kann jedoch frühzeitig ein möglicher Prüfungstermin festgelegt werden. Spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin wird eine weitere Probeprüfung durchgeführt. Fällt auch diese negativ aus, wird der Prüfungstermin vom Fahrlehrer verschoben.
 
Die Fahrschule behält sich das Recht vor, die praktische Führerprüfung abzusagen, wenn der Ausbildungsstand des Fahrschülers/der Fahrschülerin unzureichend ist und dies die Verkehrssicherheit gefährdet. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der/die Schüler/-in.

Unterbrechung oder Abbruch der Ausbildung:
Die Ausbildung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen von beiden Parteien unterbrochen oder ganz beendet werden. Der Gerichtsstand befindet sich am Sitz der Fahrschule.
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